Am Samstag, den 20.01.2024 stand unsere diesjährige Sicherheitsbelehrung auf dem Dienstplan.

Jedes Jahr kommt es im Bereich des Feuerwehrdienstes zu einer Vielzahl an Unfällen. Neben den überwiegend leichten Unfällen kommt es auch immer wieder zu schweren oder gar tödlichen Unfällen.
Mit Unterweisungen gibt der Träger oder die Trägerin des Brandschutzes den Feuerwehrangehörigen konkrete auf den Arbeitsplatz oder die Arbeitsaufgabe ausgerichtete Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der sicheren und gesundheitsgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten.
Unterweisungen bezwecken, dass die Feuerwehrangehörigen die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefährdenden und die vorgesehenen Maßnahmen kennen und anwenden können.
Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gilt es daher, direkt beim Verhalten der Feuerwehrangehörigen anzusetzen. Dieser Erkenntnis haben der Gesetzgeber u. a. im Arbeitsschutzgesetz und die Unfallversicherungsträger mit den Unfallverhütungsvorschriften Rechnung getragen. Die Träger des Brandschutzes bzw. die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen müssen ihre Feuerwehrangehörigen regelmäßig, ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Feuerwehren unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen lassen. Die Unterweisungen müssen an die Gefährdungsentwicklungen angepasst sein.

Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in der freiwilligen Feuerwehr sind folgende Personen verantwortlich:
Der Träger oder die Trägerin des Brandschutzes (bei uns ist das die Stadt Barsinghausen)
ist rechtlich verantwortlich für die Freiwillige Feuerwehr. Er oder sie hat für die Durchführung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Er oder sie hat den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu organisieren und ggf. an den Leiter der Feuerwehr zu delegieren und sich von der Durchführung der von ihm delegierten Aufgaben zu überzeugen.
Der Stadtbrandmeister bzw. der Ortsbrandmeister
untersteht dem Träger oder der Trägerin des Brandschutzes und trägt in seinem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Einheitsführer (Zugführer/-in, Gruppenführer/-in usw.)
unterstehen der Feuerwehrführung und tragen in ihrem Zuständigkeitsbereich (Zug, Gruppe usw.) die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Der oder die Feuerwehrangehörige
untersteht den jeweiligen Führungskräften und hat sich sicherheitsgerecht zu verhalten, um sich und andere nicht zu gefährden. Die Voraussetzungen hierfür sind u. a. durch Unterweisungen zu schaffen.

In der Ortsfeuerwehr Barsinghausen übernimmt der Sicherheitsbeauftragte den Ablauf der Sicherheitsunterweisungen und lud zur Sicherheitsbelehrung am Jahresanfang ein.
48 aktive Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Barsinghausen folgten der Einladung, ihnen wurde ein breit gefächertes Programm vorgestellt.

Unfallzahlen im Jahr 2023:
– ein Unfall im Einsatz: Dehydration und Hitzeerschöpfung während eines Brandeinsatzes.
– zwei Unfälle während der Ausbildung: Verbrennung und Verbrühung aufgrund der persönlichen Schutzausrüstung während einer Wärmeerfahrungsübung.
In den weiteren Abteilungen: Spielmannszug, Alters- und Ehrenabteilung sowie in der Jugendfeuerwehr gab es im Jahr 2023 keine Unfälle oder Verletzungen.

Im weiteren Verlauf wurden zwei Unfallbeispiele aus der Bundesrepublik vorgestellt und besprochen.
Ein Unfall während der Ausbildung und ein Verkehrsunfall auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wurden hier thematisiert.

Für das Thema Sonder- und Wegerechte wurde durch unseren Sicherheitsbeauftragten Frank Busse ein Gastdozent eingeladen und mit dem Barsinghäuser Kontaktbereichsbeamten Stefan Klaus, hatten wir einen Experten zu diesem Thema vor uns.
Mit Fachwissen, Fakten und viel Heiterkeit wurde das Wissen über die folgenden Themengebiete aufgefrischt:
– Sonder- und Wegerechte
– Anforderungen und Erlaubnis
– Risikofaktoren
– Beispiele von Unfällen bei Einsatzfahrten
– Unzulässige und Zulässige Kennzeichnungen von Privat-PKW
– Rechte und Pflichten
– Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Im Anschluss folgte eine theoretische Unterweisung sowie die Sicherheitsunterweisung in Motorkettensägen. Motorkettensägen-Ausbilder Volker Bothe hatte folgende Punkte im Stundenplan:
– Motorkettensägen-Ausbilder in der Ortsfeuerwehr
– Schutzkleidung
– Sicherheitseinrichtungen Motorkettensäge
– Sicherer Einsatz
– Einsatzablauf
– Unterwiesene und ausgebildete Kameradinnen und Kameraden

Jens Paul übernahm als stellvertretender Gruppenführer und Verantwortlicher für das Thema Atemschutzausbildung die jährlicher Unterweisung für Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7).
– Warum Atemschutz
– Atemschutztauglichkeit
– Persönliche Schutzausrüstung
– Aufbau
– Kurzprüfung
– Ordnung und Sauberkeit
– Einsatzstellenhygiene
– Atemschutzüberwachung
– Atemschutznachweis
– Kommunikation im Atemschutzeinsatz
waren hier die Themen.

Während des Dialogs zur jährlichen Unterweisung nach FwDV 7 kam es zu einem Einsatz.
Einsatzmeldung: https://www.ortsfeuerwehr-barsinghausen.de/erneute-feuermeldung-an-der-kgs-goetheschule

Nach dem Einsatz konnte die Unterweisung nach FwDV 7 fortgeführt werden, aufgrund der Zeit entfiel das Thema: RechtsSICHERHEIT / Umgang und Verfahrensweise mit Medien- und Pressearbeit sowie Veröffentlichungen von Einsatzmeldungen, Fotos und Videos.

Während der Sicherheitsunterweisung wurden von allen Teilnehmenden die Führerscheine, die Fahrberechtigungen für Einsatzkräfte für Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fahrberechtigungen und Schulungsnachweise für Flurförderzeuge kontrolliert.
Die nicht anwesenden Feuerwehrangehörigen bekommen ihre Sicherheitsunterweisung in den nächsten Tagen bei weiteren Diensten oder anderen Ortsfeuerwehren.
Auch im weiteren Verlauf des Jahres 2024 werden neue und aktuelle Themen sowie Gefährdungen für Einsatzkräfte aufgegriffen und bei Übungsdiensten, Ausbildungsveranstaltungen sowie Dienstversammlungen theoretisch und praktisch behandelt.

Quellen:
– DGUV- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
– FUK – Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
– FUK – News
– FUK – Info-Blätter
– Sicherheitsunterweisungen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren – Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
– Präsentation Sonder- und Wegerechte – Kontaktbereichsbeamter Stefan Klaus
– Präsentation Sicherheitsunterweisung in Motorkettensägen – Volker Bothe
– Präsentation Atemschutz Jährliche Unterweisung nach FwDV 7 – Jens Paul