Die gesetzlichen Grundlagen schreiben eine jährliche Unterweisung in die Unfallverhüttungsvorschriften vor. Hier wird durch den Sicherheitsbeauftragten über das Unfallaufkommen und Gefahren im Feuerwehrdienst gesprochen.

Inhalte der Unterweisung:

1. Grundlagen der UVV:

• Übersicht der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“).

• Rechtliche Grundlagen und Bedeutung der UVV.

2. Gefahrenanalyse:

• Identifikation und Bewertung typischer Gefährdungen im Feuerwehrdienst.

• Beispiele: Absturzgefahren, Gefahren durch Atemgifte, Stromunfälle.

3. Verhaltensregeln:

• Unfallgefahr bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten.

• Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

• Verhaltensregeln bei Einsätzen und Übungen (z. B. Absicherung der Einsatzstelle, Arbeiten in großer Höhe).

• Sicheres Verhalten im Umgang mit Geräten und Maschinen.

• Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung.

4. Betriebs- und Einsatzmittel:

• Pflege und Wartung der Ausrüstung.

• Sicherer Umgang mit technischen Geräten wie Leitern, Pumpen oder Kettensägen.

• Einweisung in tragbare Messgeräte und Gaswarngeräten.

• Potentielle Gefahrenquellen am neuen Fahrzeug.

• Unterweisung der Atemschutzgeräteträger.

5. Unfall- und Schadensfälle:

• Bericht über die Unfallzahl und Art in der Ortsfeuerwehr Barsinghausen im Jahr 2024.

• Maßnahmen zur Prävention von Unfällen.

6. Erste-Hilfe-Maßnahmen:

• Auffrischung von Grundkenntnissen in der Ersten Hilfe.

• Verhalten bei Unfällen im Feuerwehrdienst.

Diskussion und Fragen:

Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und konkrete Fallbeispiele zu besprechen.

Die jährliche UVV-Unterweisung wurde erfolgreich durchgeführt. Die Kameradinnen und Kameraden sind erneut für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sensibilisiert worden, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Dienst zu gewährleisten.