
Die gesetzlichen Grundlagen schreiben eine jährliche Unterweisung in die Unfallverhüttungsvorschriften vor. Hier wird durch den Sicherheitsbeauftragten über das Unfallaufkommen und Gefahren im Feuerwehrdienst gesprochen.
Inhalte der Unterweisung:
1. Grundlagen der UVV:
• Übersicht der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“).
• Rechtliche Grundlagen und Bedeutung der UVV.
2. Gefahrenanalyse:
• Identifikation und Bewertung typischer Gefährdungen im Feuerwehrdienst.
• Beispiele: Absturzgefahren, Gefahren durch Atemgifte, Stromunfälle.
3. Verhaltensregeln:
• Unfallgefahr bei der Nutzung von Sonder- und Wegerechten.
• Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
• Verhaltensregeln bei Einsätzen und Übungen (z. B. Absicherung der Einsatzstelle, Arbeiten in großer Höhe).
• Sicheres Verhalten im Umgang mit Geräten und Maschinen.
• Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung.
4. Betriebs- und Einsatzmittel:
• Pflege und Wartung der Ausrüstung.
• Sicherer Umgang mit technischen Geräten wie Leitern, Pumpen oder Kettensägen.
• Einweisung in tragbare Messgeräte und Gaswarngeräten.
• Potentielle Gefahrenquellen am neuen Fahrzeug.
• Unterweisung der Atemschutzgeräteträger.
5. Unfall- und Schadensfälle:
• Bericht über die Unfallzahl und Art in der Ortsfeuerwehr Barsinghausen im Jahr 2024.
• Maßnahmen zur Prävention von Unfällen.
6. Erste-Hilfe-Maßnahmen:
• Auffrischung von Grundkenntnissen in der Ersten Hilfe.
• Verhalten bei Unfällen im Feuerwehrdienst.
Diskussion und Fragen:
Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und konkrete Fallbeispiele zu besprechen.
Die jährliche UVV-Unterweisung wurde erfolgreich durchgeführt. Die Kameradinnen und Kameraden sind erneut für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sensibilisiert worden, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Dienst zu gewährleisten.